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   VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19.GI   

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VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19.GI (https://dejure.org/2020,13797)
VG Gießen, Entscheidung vom 02.06.2020 - 8 K 133/19.GI (https://dejure.org/2020,13797)
VG Gießen, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 8 K 133/19.GI (https://dejure.org/2020,13797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 Abs 6 HGO, § 55 Abs 3 HGO, § 55 HGO, Art 138 HVerf
    Zur Gültigkeit einer kommunalrechtlichen Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1436/85

    Geheime Wahl des Personalrats; Nebenraum als Wahlzelle

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren, da sie zwingender Natur ist (dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 18.04.1978 - 6 P 34.78, Juris, Rn. 18; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 23 ).

    Dies setzt voraus, dass die Gemeindevertreter bzw. Stadtverordneten unbeobachtet sowie ohne die Möglichkeit der Beobachtung ihre Stimme abgeben können und abgeben und das Wahlverhalten auch nicht nachträglich anhand der Stimmabgabe rekonstruiert werden kann ( Engels , in: BeckOK Kommunalrecht Hessen, Dietlein/Ogorek, 10. Edition August 2019, § 55 HGO Rn. 11, mit Verweis auf Lange , Kommunalrecht, Kap. 7 Rn 185; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 24 , m.w.N.).

    Eine Gleichsetzung ist dementsprechend nur in den Fällen gerechtfertigt, in denen der Nebenraum unmittelbar und ausschließlich vom Wahlraum aus betreten werden kann und sichergestellt ist, dass der Wähler bei der Vornahme seiner Wahlhandlungen den Blicken anderer entzogen ist ( HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 25 ).

    Dementsprechend dürfen Nebenräume als Wahlkabinen nur dann benutzt werden, wenn sie ausschließlich von dem Wahlraum aus betreten werden können und der Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus übersehen werden kann ( HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 25 ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.08.1981 - 5 A 7/81, Juris; a.A. VG Darmstadt, Urteil vom 04.11.1981 - V12 E 1359/81, NVwZ 1982, S. 208 (209); auch PdK-Hessen/Bennemann, HGO, § 55 Rn. 51).

    Gründe, die eine umfassende Klärung aller Streitfragen notwendig gemacht hätten, insbesondere um der Wiederholung einer ungültigen Wahl vorzubeugen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.02.1981 - 6 P 14.80, Juris, Rn. 45; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 21 ), sind vorliegend weder dargelegt worden noch für das Gericht ersichtlich.

  • VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85

    Gewährleistung einer geheimen Wahl durch den Wahlleiter; Abbruch der Wahl;

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Ihrer Art nach handelt es sich um eine allgemeine Feststellungsklage im Sinne des § 43 VwGO; der Wahlbeschluss der Beklagten ist - trotz des nach § 55 Abs. 6 Satz 1 HGO durchzuführenden Vorverfahrens - nicht als Verwaltungsakt anzusehen, sondern als politische Mehrheitsentscheidung, die keinen Ermessensbindungen unterliegt und auch keine unmittelbaren Rechte des Wahlbewerbers begründet oder aufhebt (vgl. HessVGH, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 773/85 , Juris, Rn. 27 , mit Verweis auf HessVGH, Urteil vom 12.02.1980 - II OE 114/79, Juris).

    Der Grundsatz der geheimen Wahl verlangt, dass der Wahlberechtigte sein Wahlrecht so ausüben kann, dass andere Personen keine Kenntnis von seiner Wahlentscheidung erhalten, also nicht erkennbar ist, wie er wählen will, wählt oder gewählt hat ( HessVGH, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 773/85 , Juris, Rn. 32 , mit Verweis auf Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Auflage, Art. 38 GG Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83
    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Der Grundsatz der geheimen Wahl setzt insoweit voraus, dass die Stimmberechtigten ihre Stimme nach äußeren Umständen unbeobachtet abgeben und den Stimmzettel in Ruhe sorgfältig kennzeichnen können (OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83, NVwZ 1985, 850 (851)).

    Hierzu muss nicht notwendigerweise eine Wahlkabine aufgestellt werden, wenn es nach den örtlichen Verhältnissen auch möglich ist, andere Plätze einzunehmen, die eine geheime Stimmabgabe ermöglichen (OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83, NVwZ 1985, 850 (851)).

  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren, da sie zwingender Natur ist (dazu allgemein BVerwG, Beschluss vom 18.04.1978 - 6 P 34.78, Juris, Rn. 18; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 23 ).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten -

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Gründe, die eine umfassende Klärung aller Streitfragen notwendig gemacht hätten, insbesondere um der Wiederholung einer ungültigen Wahl vorzubeugen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11.02.1981 - 6 P 14.80, Juris, Rn. 45; HessVGH, Beschluss vom 29.01.1986 - HPV TL 1436/85 , Juris, Rn. 21 ), sind vorliegend weder dargelegt worden noch für das Gericht ersichtlich.
  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 1720/92

    Anwaltliche Vertretung bei Widerspruchserhebung eines Gemeindevertreters gegen

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Auf die mögliche Verletzung subjektiver Rechte der Kläger kommt es nicht an, da § 55 Abs. 6 HGO den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft ein objektives Beanstandungsrecht zubilligt ( HessVGH, Urteil vom 09.12.1993 - 6 UE 1720/92 , NVwZ-RR 1994, 605; VG Darmstadt, Urteil vom 31.07.2008 - 3 E 178/07 , Juris, Rn. 21 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1978 - 7 A 75/78

    Handschriftlich auszufüllende Stimmzettel bei Bürgermeisterwahl

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Der Grundsatz der geheimen Wahl soll als tragender Grundsatz unseres Wahlrechts (Art. 20 Abs. 2 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 71 f. HVerf) vornehmlich eine unbeeinflusste Stimmabgabe sicherstellen ( Engels , in: BeckOK Kommunnalrecht Hessen, Dietlein/Ogorek, 10. Edition August 2019, § 55 HGO Rn. 11, mit Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.07.1978 - 7 A 75/78, DÖV 1980, 61).
  • VG Darmstadt, 31.07.2008 - 3 E 178/07

    Kommunalrechtliche Wahlprüfungsklage

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Auf die mögliche Verletzung subjektiver Rechte der Kläger kommt es nicht an, da § 55 Abs. 6 HGO den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft ein objektives Beanstandungsrecht zubilligt ( HessVGH, Urteil vom 09.12.1993 - 6 UE 1720/92 , NVwZ-RR 1994, 605; VG Darmstadt, Urteil vom 31.07.2008 - 3 E 178/07 , Juris, Rn. 21 ).
  • VG Wiesbaden, 12.01.2017 - 7 K 998/16

    Bei Stimmengleichheit zweier Listen von Wahlvorschlägen kann auf die Durchführung

    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Der nach dem gemäß § 88 VwGO maßgeblichen Klägerbegehren primär auf Ungültigerklärung der Wahl gerichtete Antrag der Kläger ist als Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 2 VwGO statthaft (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 12.01.2017 - 7 K 998/16.WI , Juris, Rn. 15 ) und umfasst aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit die (deklaratorische) Aufhebung des formal ergangenen Widerspruchsbescheids.
  • VGH Hessen, 12.02.1980 - II OE 114/79
    Auszug aus VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19
    Ihrer Art nach handelt es sich um eine allgemeine Feststellungsklage im Sinne des § 43 VwGO; der Wahlbeschluss der Beklagten ist - trotz des nach § 55 Abs. 6 Satz 1 HGO durchzuführenden Vorverfahrens - nicht als Verwaltungsakt anzusehen, sondern als politische Mehrheitsentscheidung, die keinen Ermessensbindungen unterliegt und auch keine unmittelbaren Rechte des Wahlbewerbers begründet oder aufhebt (vgl. HessVGH, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 773/85 , Juris, Rn. 27 , mit Verweis auf HessVGH, Urteil vom 12.02.1980 - II OE 114/79, Juris).
  • VG Darmstadt, 04.11.1981 - V 12 E 1359/81
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.1981 - 5 A 7/81

    Anfechtung der Wahl des Bezirkspersonalrates wegen Verstoßes gegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.1955 - 2 A 86/53
  • VG Gießen, 14.02.2023 - 8 K 127/22

    Keine Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher unter Vorsitz des letztlich Gewählten

    Bei Klagen gegen die Gültigkeit von solchen Wahlen auf Grundlage von § 55 Abs. 6 Satz 3 VwGO, der auf die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung verweist, ist die allgemeine Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO statthaft (VG Wiesbaden, Urteil vom 12.01.2017 - 7 K 998/16.WI, Juris, Rn. 15; VG Gießen, Urteil vom 02.06.2020 - 8 K 133/19.GI, juris Rn. 57).

    Denn die Entscheidung über den Widerspruch, den die Gemeindevertretung gemäß § 55 Abs. 6 Satz 2 HGO trifft, entfaltet nicht die Wirkung eines Verwaltungsakts (VG Gießen, Urteil vom 02.06.2020 - 8 K 133/19.GI, juris Rn. 57).

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